Einhaltung

Beschwerdeverfahren

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Beschwerden müssen schriftlich erfolgen

Damit eine Beschwerde die Aufmerksamkeit erhält, die sie verdient, bitten wir Sie, Ihre Beschwerde schriftlich bei uns einzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie, wenn die Beschwerde von Hand oder auf andere Weise eingereicht wird, einen Zustellungsnachweis erhalten und aufbewahren.

Beschwerden müssen relevant sein

Das Finanzdienstleistungsumfeld ist komplex. Wir werden uns bemühen, allen angemessenen Anfragen unserer Kunden nachzukommen, können Sie aber auch an eine geeignetere Einrichtung verweisen. Wenn sich die Beschwerde auf einen Aspekt unserer Dienstleistungen oder auf Offenlegungen bezieht, die von uns gemacht werden sollten, werden wir uns bemühen, diese Beschwerden innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu bearbeiten. In Fällen, in denen sich die Beschwerde auf Angelegenheiten bezieht, auf die wir keinen Einfluss haben, wie z. B. Produktinformationen oder Anlageergebnisse, leiten wir die Beschwerde an den betreffenden Produktanbieter weiter.

Verfahren

Im Folgenden finden Sie eine schrittweise Anleitung, die die Verfahren beschreibt, die wir anwenden werden, und zeigt, wie eine Beschwerde bearbeitet wird, sobald sie bei uns eingegangen ist:

  1. Ihre Beschwerde und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde müssen schriftlich erfolgen. Alle mündlichen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Beschwerde müssen innerhalb von drei Tagen nach der Mitteilung schriftlich bestätigt werden.
  2. Die Beschwerde wird am selben Tag, an dem sie eingereicht wurde, in unserem zentralen Beschwerderegister eingereicht und Ihnen wird eine schriftliche Eingangsbestätigung zugesandt.
  3. Die Beschwerde wird untersucht und wir werden uns innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Beschwerde mit unseren vorläufigen Ergebnissen bei Ihnen melden.
  4. Die vorläufigen Ergebnisse werden mit allen internen Beteiligten besprochen und Ihnen wird innerhalb von weiteren sieben Arbeitstagen ein Lösungsvorschlag mitgeteilt.
  5. Wenn Sie mit unserer Lösung nicht zufrieden sind, betrachten wir die Beschwerde als unbefriedigend gelöst. In einem solchen Fall können Sie sich an das Büro des Ombudsbüros für Finanzdienstleister wenden oder andere Maßnahmen ergreifen, die Ihnen von Ihren gesetzlichen Vertretern empfohlen werden.
  6. Die Überweisung an die Ombudsstelle muss gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 21 des Financial Advisory and Intermediary Services Act 2002 und den in diesem Abschnitt erlassenen Regeln erfolgen.
  7. In Fällen, in denen wir innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung Ihrer Beschwerde keine Lösung finden konnten, kann die Angelegenheit automatisch an den Ombudsstelle weitergeleitet werden.
  8. Wenn Sie eine Angelegenheit an den Ombudsstellen weiterleiten möchten, müssen Sie dies innerhalb einer Frist von sechs Monaten tun. Der Ombudsstelle entscheidet nicht in Angelegenheiten, die einen Wert von 800 000,00 R überschreiten.
  9. Der Ombudsmann — Herr Charles Pillai ‐ kann in seinen Büros in Pretoria unter der folgenden Adresse kontaktiert werden:

Physische Adresse

FAIS-Ombudsgebet
Celtis House,
Eastwood Büropark
Lynwood Road
Pretoria

Postanschrift

FAIS-Ombudsgebet
Postfach 74571
Lynwood Ridge
0040

Telefon: 0860324766 oder (012) 470 9080
Telefax: (012) 348 3447/470 9097
E-Mail: info@faisombud.co.za
Webseite: www.faisombud.co.za

Geltendes Recht

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Geltendes Recht von Secure Wealth

Gesetz Nr. 37 von 2002 über Finanzberatungs- und Vermittlungsdienstleistungen (FAIS)

SecureWealth ist ein autorisierter Finanzdienstleister im Sinne des Financial Advisory and Intermediary Services Act Nr. 37 von 2002 (FAIS). FSP-Nummer 6148. (Kategorie I und II)

  • FAIS-Gesetz (Gesetz 37 von 2002)

Gesetz Nr. 38 von 2001 über das Financial Intelligence Center (FICA)

Als rechenschaftspflichtige Institution sind wir verpflichtet, die FICA und andere Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche einzuhalten, wie z. B. das Gesetz zum Schutz der konstitutionellen Demokratie vor terroristischen und damit verbundenen Aktivitäten, Nr. 33 von 2004 (POCDATARA). FICA verlangt von uns, dass wir die Identität unserer Kunden gemäß der Bestimmung „Know Your Client“ des Gesetzes vor der Transaktion ermitteln und verifizieren. Darüber hinaus verlangt die FICA, dass alle verdächtigen Transaktionen dem Financial Intelligence Center gemeldet werden.

Unternehmensführung

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Unternehmensführung — Interne Richtlinien

In Bezug auf eine gute Unternehmensführung und zusätzlich zur Einhaltung der wichtigsten FSB-Gesetze hält sich SecureWealth an die folgenden internen Richtlinien:

  • Allgemeiner Verhaltenskodex
  • Allgemeiner Ethikkodex
  • Interessenkonflikte
  • Handel mit persönlichen Konten
  • Insiderhandel
  • Schenken — sowohl Empfangen als auch Schenken
  • Kommunikation

Unser internes Compliance-Team ist für Folgendes verantwortlich:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Erfüllung des Mandats
  • Einhaltung der Vorschriften vor und nach dem Handel
  • Einhaltung der Richtlinien
  • Geschäftskontinuität
  • Risikomanagement